14 Neuerungen, die Sie in diesem Steuerjahr entlasten!
1. Die Werbungskostenpauschale Für alle Ausgaben rund um die berufliche Tätigkeit können Arbeitnehmer Werbungskosten geltend machen. Pauschal akzeptiert das Finanzamt Aufwendungen in Höhe von 1230 Euro (vorher 1200 Euro).
2. Künftig kann das Arbeitszimmer statt mit den tatsächlichen Aufwendungen, mit einer Jahrespauschale von 1260 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt. Die Jahrespauschale ist nicht auf den Haushalt beschränkt. Mehrere Personen in einem häuslichen Arbeitszimmer oder Homeoffice haben daher jeweils den Anspruch.
3. Die Homeoffice-Pauschale, die während der Coronapandemie eingeführt wurde wird entfristet. Zudem steigt der maximale Abzugsbetrag vonl 120 Tagen auf bis zu 210 Tage , sodass sich der Maximalbetrag von 600 auf 1260 Euro erhöht. Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt!
5. Der Grundfreibetrag für Arbeitnehmer steigt für ledige Arbeitnehmer auf 10.908 Euro (bisher: 10.347 Euro) und bleibt somit steuerfrei. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift daher künftig bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 62.810 statt 58.597 Euro.
6. Schenkungen und Erbschaften von Immobilien könnten teurer werden. Denn ab dem neuen Jahr treten Änderungen im Bewertungsgesetz in Kraft, die Immobilien näher an ihrem Verkehrswert bewerten. Im Ergebnis könnten Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer höher ausfallen. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass die Möglichkeit erhalten bleibt, einen niedrigeren Wert mithilfe eines Gutachtens zu belegen
7. Die Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bleibt weiterhin bestehen, womit Arbeitgeber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen freiwillig eine Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei gewähren können. Die Auszahlung muss zwischen dem 26. Oktober 2022 und bis 31. Dezember 2024 erfolgen.
8. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner und Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, wurde während der Coronapandemie deutlich angehoben und entfällt nun komplett.
9. Steuererleichterungen bei Photovoltaikanlagen gibt es für die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen. Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) müssen rückwirkend ab 2022 nicht mehr versteuert werden.
10. Den Solidaritätszuschlag müssen seit 2021 rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zahlen. Er wird nur noch für besonders hohe Einkommen erhoben. Ab 2023 steigt die Freigrenze von bisher 16.956 Euro auf 17.543 Euro pro Monat. Ab 2024 wird die Freigrenze auf 18.130 Euro pro Monat angehoben. Für Verheiratete gelten die doppelten Werte.
11. Der Sparerpauschbetrag wird von 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende und von 1602 Euro auf 2000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
12. Alle "Neurentner", die im neuen Jahr aus Altersgründen aus dem Berufsleben ausscheiden, müssen 83 Prozent ihrer Rente versteuern (Vorjahr: 82 Prozent). Somit bleiben nur noch 17 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der im Jahr des Rentenbeginns festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
13. Rückwirkend für das Steuerjahr 2022 wird erstmals eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten auf Kapitalanlagen zwischen Ehepartnern möglich.
14. Im Mietwohnungsbau wird die Sonderabschreibung fortgeführt, die aber an klimafreundliches Bauen gekoppelt wird. Für vier Jahre können jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn der sehr hohe Standard des Energieeffizienz-Hauses 40 eingehalten wird und die Baukosten nicht über 4800 Euro pro Quadratmeter liegen. Für andere Neubauten, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden, wird die jährliche Abschreibung von zwei auf drei Prozent angehoben.
Philip Roth
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuererklaerung-2023-14-neuerungen-die-sie-in-diesem-steuerjahr-entlasten/24255640.html